Steuerfachangestellte/r

Das Berufsbild

Steuerfachangestellte unterstützen Steuerberater bzw. Steuerberaterinnen oder Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. Darüber hinaus kann es auch bei Dienstleistungsunternehmen im Bereich Managementberatung im Finanz- und Rechnungswesen geeignete Tätigkeitsfelder geben. Als unentbehrliche Fachkraft im Büro des Steuerberaters erstrecken sich seine fachspezifischen Aufgaben danach insbesondere auf folgende Schwerpunkte:
- Erstellen der Finanzbuchführungen
- Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Vorbereitung von Jahresabschlüssen
- Bearbeiten von Steuererklärungen
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Auskunftserteilen an Mandanten
- Entwerfen von Schriftsätzen

Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten, wie z. B. Büroorganisation, Kalkulation, Bewertung von Warenbeständen, Kreditbeurteilung und Zahlungsverkehr sowie Versicherungsfragen aus. Steuerfachangestellte haben somit die Aufgabe, einmalige oder laufende Vorgänge weitgehend selbstständig zu erledigen, entscheidungsreif vorzubereiten oder zusammen mit dem Steuerberater zu bearbeiten. Der Umgang mit Gesetzestexten und Fachliteratur ist ebenso unerlässlich wie die Bereitschaft, sich ständig fortzubilden. Denn: Die Gesetzeslage ändert sich laufend.

Allgemein werden von jedem Bewerber eine gute Auffassungsgabe sowie solide mündliche und schriftliche Ausdrucksmöglichkeiten erwartet. Der Steuerfachangestellte wird mit einer Vielzahl von Fachfragen konfrontiert, deren Beantwortung er zu einem erheblichen Teil selbst übernehmen muss, um den Praxisinhaber zu Gunsten von besonders schwierigen Beratungsaufgaben zu entlasten. Schließlich wird Interesse für den Umgang mit Menschen, Zahlen und Fakten verlangt. Durch den laufenden Kontakt zu den Mandanten ist der Steuerfachangestellte ein Aushängeschild jeder Praxis.

Steuerfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit 3-jähriger Ausbildung im dualen System der Berufausbildung.


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(1) Rechtliche Grundlagen:
Verbindliche Grundlage für die Arbeit der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan zur Steuerfachangestellten / zum Steuerfachangestellten vom 21. Mai 1996, welcher mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmt ist.

(2) Didaktische Konzeption (Auszug aus dem Rahmenlehrplan):
Ziel der Ausbildung ist eine breit fundierte Handlungskompetenz, d. h. die Fähigkeit zu Denken in Zusammenhängen, Flexibilität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein unter besonderer Beachtung der für diesen Ausbildungsberuf wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mitarbeiter- und mandantenorientiertes Verhalten. Dazu ist es erforderlich, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsabläufen im Rahmen der Berufstätigkeit befähigt.

Handlungskompetenz – hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten, entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Diese Kompetenzen werden insbesondere im berufsbezogenen Unterricht in den Lerngebieten
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Steuerlehre und
- Rechnungswesen

unter Einbeziehung der modernen Informations- und Kommunikationstechniken vermittelt. Durch die Integration von Inhalten aus der Informationsverarbeitung sollen die Schülerinnen und Schüler zum Einsatz eines zeitgemäßen Hilfsmittels bei der Lösung berufsspezifischer Aufgabenstellungen befähigt werden.

In der Allgemeinen Wirtschaftslehre sollen die Auszubildenden das Verständnis für Aufgaben der Wirtschaft im Rahmen eines Staates und den Einblick in weltwirtschaftliche Gegebenheiten und Zusammenhänge gewinnen, die für die Beratung zu betreuender Unternehmen notwendig sind. Sie sollen lernen, die erworbenen Kenntnisse und Einsichten auch aus den unterschiedlichen Interessenlagen der Konsumenten und Produzenten, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie des Bürgers und Politikers zu beurteilen. Daher sind einzel- und gesamtwirtschaftliche Kenntnisse für die Ausübung des Berufes sinnvoll und notwendig.
In diesem Ausbildungsberuf hat die Steuerlehre die Aufgabe der anwendungsorientierten Vermittlung des Steuerrechts. Darüber hinaus hat sie den Einfluss des Steuerrechts auf wirtschaftliche Entscheidungen aufzuzeigen. Sie vermittelt die Fachbildung der angehenden Steuerfachangestellten. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Lerngebiet u. a.

  • die gesellschaftspolitischen Bezüge der Steuergesetzgebung sowie die Wechselwirkung zwischen Staat und Bürger als Folge der Steuergesetzgebung – auch in ihren betriebswirtschaftlichen Auswirkungen – begreifen,
  • befähigt werden, die wichtigsten steuerlichen Gesetze, Durchführungsverordnungen und Richtlinien anzuwenden, um an der Lösung berufstypischer Fälle der Praxis mitwirken zu können,
  • die Schwierigkeit zutreffender Auslegung von Gesetzten erkennen und lernen, auch mit Änderungen von Gesetzen, Durchführungsverordnungen bzw. Richtlinien umzugehen,
  • die Notwendigkeit einsehen, Fachausdrücke präzise zu verwenden, und sich in der Fachsprache verständlich ausdrücken können sowie
  • über Einsatzmöglichkeiten integrierter Informationsverarbeitungs- und Kommuni-kationssysteme bei der Lösung steuerrechtlicher Probleme informiert sein.

Den Auszubildenden soll ebenfalls deutlich werden, dass Steuern als Staatseinnahmen in zunehmenden Umfang als Wirtschafts- und Konjunkturlenkungsinstrument eingesetzt werden. Sie sollen lernen, die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Folgen der Besteuerung abzuschätzen.

Im Rechnungswesen werden Kenntnisse und Fertigkeiten der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen zur Steuerung und Überwachung eines Unternehmens erworben. Das erfordert in diesem Ausbildungsberuf Denken und Handeln in steuer- und handelsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen. Deshalb steht auch hier ganzheitliches Lernen im Vordergrund. Innerhalb des Rechnungswesens sind Buchführung und Jahresabschluss, verknüpft mit handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, ein zentraler Lernbereich mit besonderen Anforderungen. Der fallbezogenen Anwendung handels- und steuerrechtlicher Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften kommt vorrangige Bedeutung zu. Dabei ist die spätere Mitwirkung der Steuerfachangestellten bei der Beratung von Mandanten aus unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft zu berücksichtigen.

Berufsspezifische Anforderungen und Qualifikationen – vor allem aus dem steuerlichen Bereich – ändern sich ständig. Die künftige Entwicklung wird daher dazu führen, dass Lernziele und Lerninhalte für den Unterricht aktualisiert und weiterentwickelt werden müssen.

(3) Übersicht über die Rahmenstundentafel
Der Rahmenlehrplan enthält die Unterrichtsfächer, Lerngebiete, Lernziele und Lerninhalte für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden. Sofern es die personellen und organisatorischen Bedingungen der jeweiligen Berufsschule zulassen, orientiert sich der Berufsschulunterricht an der Rahmenstundentafel des Landes Rheinland-Pfalz für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Bei den Lerngebieten handelt es sich um thematische Einheiten mit berufsbezogenen Schwerpunkten.

Rahmenstundentafel
Fach Stunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1. berufsübergreifend
- Deutsch
- Sozialkunde
- Religion
- Sport
(2)
(3)
(3)
(1)
1
1
1
1
1
1
1
-
-
1
1
-
(9) 4 3 2
2. berufsbezogene Lerngebiete
- BWL
- Steuerlehre
- Rechnungswesen
(5)
(11)
(7)
2
3
3
1
4
2
2
4
2
(23) 8 7 8
3. Wahlpflichfächer
- IV-gestützte Auftragsbearbeitung
- Mandantenorientierte Sachbearbeitung
-
-
1
1
1
1
(4) - 2 2
Summen 36 12 12 12

Dem berufsbezogenen Bildungsangebot werden im Wahlpflichtunterricht die Wahlpflichtfächer „IV-gestützte Auftragsbearbeitung“ und „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ mit jeweils 1 Unterrichtsstunde pro Woche hinzugefügt. So ist z. B. der Umgang mit EDV-Technik Grundvoraussetzung für den Beruf des Steuerfachangestellten, denn die vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Mit der Erweiterung der Kenntnisse in diesen Fachbereichen berücksichtigen wir auch als Schule die Bedürfnisse der in der Steuer- und Wirtschaftsberatung tätigen Berufe.

(4) Abschlusszeugnis der Berufsschule und Abschlussprüfung der Steuerberaterkammer
Am Ende der Ausbildung, sofern diese mit Erfolg abgeschlossen wird, bekommt die Steuerfachangestellte/der Steuerfachangestellte ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Zeugnis enthält die Leistungen der allgemein bildenden Fächer sowie die Leistungen der berufsbezogenen Fächer und Wahlpflichtfächer aus allen drei Ausbildungsjahren.
Im Rahmen des dualen System legt die Steuerfachangestellte/der Steuerfachangestellte gleichzeitig die Abschlussprüfung bei der Steuerberaterkammer ab, die aus einem schrift-lichen und einem mündlichen Teil besteht.

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst folgende drei Prüfungsfächer:
- Steuerwesen
- Rechnungswesen
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
In diesen Bereichen werden Basisqualifikationen geprüft, die von allen Auszubildenden erworben werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sollen im Bereich „“Steuerwesen“, „Rechnungswesen“ und Wirtschaft- und Sozialkunde praxisbezogene Fälle oder Aufgaben gelöst werden.

Die Mandantenorientierte Sachbearbeitung wird als viertes Prüfungsfach im Rahmen eines Prüfungsgespräches abgenommen. In einem Beratungsgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer soll der Prüfling auf der Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus den Gebieten
- allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht
- Einzelsteuerrecht,
- Buchführungs– und Bilanzierungsgrundsätze und Rechnungslegung
zeigen, dass er in der Lage ist, berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann.