Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Das Berufsbild

Rechtsanwaltsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieser Beruf entstand 1995 aus der vorherigen Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfe/-gehilfin. Diese bundesweit geregelte Ausbildung wird im Bereich Rechtswesen angeboten. Die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r dauert wie üblich drei Jahre, kann aber bei begründetem Antrag um 6 Monate verkürzt werden.

Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten hauptsächlich in Rechtsanwaltskanzleien, die auch international ausgerichtet sein können. Es gibt auch viele Gemeinschaftskanzleien mit mehreren Notaren oder Anwälten und mehreren Angestellten. Darüber hinaus sind sie in Inkassobüros tätig, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Mahnabteilungen von Versandhäusern, von größeren Warenhausketten oder von Banken und Sparkassen. Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte und -anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus, weshalb die Bezeichnung Anwaltssekretär nicht ungewöhnlich ist. Je nach dem Schwerpunkt der Anwaltskanzlei, beispielsweise Strafrecht, Mietrecht oder Arbeitsrecht, sind die Mandanten, aber auch die auszuführenden Tätigkeiten unterschiedlich. Nachfolgende Auflistung ermöglicht einen kurzen Überblick über das Anforderungsprofil des/der Rechtsanwaltsfachangestellten.

Rechtsanwaltsfachangestellte …

  • haben einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften
  • vereinbaren Termine mit Mandanten und geben einfache Auskünfte
  • legen Akten an und führen sie, sortieren die Post, erledigen die Korrespondenz, füllen Anträge aus, fordern fehlende Unterlagen an usw.
  • verfassen Schriftstücke und andere Texte mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen am PC
  • führen Terminkalender, achten auf die Einhaltung von Terminen und Fristen mit Mandanten, Gerichten, Behörden
  • berechnen Honorarkosten, Gebühren und achten auf fristgerechte Zahlungsein- und -ausgänge
  • übernehmen einfache Aufgaben der Buchhaltung.

Rechtsanwaltsfachangestellte sind daher nicht nur wahre Organisationstalente, sondern erledigen ihren Job auch mit viel Verantwortungsgefühl.

Persönliche Eigenschaften als Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Der wesentlichste Aspekte ist hier die Zuverlässigkeit in ihrer Arbeitsweise. Der Beruf bietet tiefe Einblicke in persönliche Schicksale der Mandanten (z. B. Gefängnisaufenthalte), gebietet aber auch gleichzeitig eine umfangreiche Schweigepflicht. Nicht selten geht es bei den Mandanten um viel Geld. Die falsche Berechnung von Fristen oder ein vergessener Termin können hier weitreichende Folgen haben. Ein verantwortungsbewusster Umgang und eine genaue Arbeitsweise sollten ihnen daher innewohnen. Tugenden wie Pünktlichkeit, Ordentlichkeit aber auch Respekt vor den Mitmenschen helfen hier sehr gut weiter. Der telefonische Kontakt mit Menschen gehört hier zum Tagesgeschäft, weshalb Kontaktfreudigkeit vorhanden sein sollte.

Bewerber sollten…

  • keine Angst vor Gesetzestexten haben
  • sich schriftlich und mündlich gut ausdrücken können
  • fit in Rechtschreibung sein
  • eigenverantwortlich und zuverlässig arbeiten
  • Spaß an Teamarbeit haben und kontaktfreudig sein
  • je nach Anwaltskanzlei: gute Noten in einer Fremdsprache aufweisen können.

Die Organisation an der Berufsschule

Die/der Rechtsanwaltsfachangestellte gehört zu den Traditions-Ausbildungsberufen der BBS Wirtschaft I. Der Unterricht findet in Teilzeitform an 2 Berufsschultagen pro Unterrichtswoche mit jeweils 8 und 4 Unterrichtsstunden statt. Das Unterrichtsangebot umfasst Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer. Der Pflichtunterricht gliedert sich in den berufsübergreifenden Unterricht (Deutsch, Sozialkunde, Religion und Sport) und in den Berufsbezogenen Unterricht auf der Basis des jeweils gültigen Rahmenlehrplans. Der Rahmenlehrplan (siehe Übersicht unten) enthält die Unterrichtsfächer für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.


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(1) Rechtliche Grundlagen:
Verbindliche Grundlage für die Arbeit der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan zur Rechtsanwaltsfachangestellten / zum Rechtsanwaltsfachangestellten vom 20. Januar 1995, welcher mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmt ist.

(2) Didaktische Konzeption (Auszug aus dem Rahmenlehrplan):
Ziel der Ausbildung ist eine breit fundierte Handlungskompetenz mit den Fähigkeiten zum Denken in Zusammenhängen, Flexibilität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein unter besonderen Beachtung der für diesen Ausbildungsberuf wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mitarbeiter- und mandantenorientiertem Verhalten. Diese angestrebte Qualifikation erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsabläufen im Rahmen der Berufstätigkeit befähigt.
Handlungskompetenz – hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten, entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Diese Kompetenzen werden insbesondere im berufsbezogenen Unterricht in den Fächern- Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Gebührenrecht
- Rechtslehre und
- Fachbezogenen Informationsverarbeitung

unter Einbeziehung der modernen Informations- und Kommunikationstechniken vermittelt.

(3) Übersicht über die Rahmenstundentafel
Der Rahmenlehrplan enthält die Unterrichtsfächer, Lernziele und Lerninhalte für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden. Sofern es die personellen und organisatorischen Bedingungen der jeweiligen Berufsschule zulassen, orientiert sich der Berufsschulunterricht an der Rahmenstundentafel des Landes Rheinland-Pfalz für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Bei den Fächern im berufsbezogenen Unterricht handelt es sich um thematische Einheiten mit praxisorientierten Schwerpunkten.

Rahmenstundentafel
Fach Stunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1. berufsübergreifender Unterricht
- Deutsch
- Sozialkunde
- Religion
- Sport
(2)
(3)
(3)
(1)
1
1
1
1
1
1
1
-
-
1
1
-
(9) 4 3 2
2. berufsbezogener Unterricht
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Rechtslehre
- Gebührenrecht
- Datenverarbeitung
- Textverarbeitung
(5)
(3)
(8)
(3)
(1)
(3)
2
1
2
1
1
1
1
1
3
1
-
1
2
1
3
1
-
1
(23) 8 7 8
3. Wahlpflichfächer
- Englisch
- Kanzleiorientierte Auftragsbearbeitung (geplant)
(2)
(2)
-
-
1
1
1
1
(4) - 2 2
Summen 36 12 12 12

Die in den Kanzleien zu bearbeitenden Vorgänge sind vielfach auf wirtschaftliche Interessen der Beteiligten zurückzuführen. Zur rechtlichen Analyse dieser Sachverhalte ist daher auch das Verständnis der wirtschaftlichen Hintergründe notwendig. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsanwälte und Notare im Rahmen ihrer Hauptfunktion als Organe der Rechtspflege ihre Tätigkeiten auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten organisieren müssen. Insofern ist jede Kanzlei eine Wirtschaftseinheit mit der ihr eigenen internen Organisationsstruktur und externen Verflechtungen zur Gesamtwirtschaft. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden das Verständnis für die Hintergründe und Zusammenhänge gewinnen, die für die Beratung zu betreuender Mandanten notwendig sind. Daher sind für die Ausübung des Berufes neben einzel- und gesamtwirtschaftlicher Kenntnisse auch Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Büroorganisation sinnvoll und notwendig. Diese Qualifikationsanforderungen werden primär im Fach Betriebswirtschaftslehre vermittelt.

Im Fach Rechnungswesen werden Kenntnisse und Fertigkeiten der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen zur Überwachung und Steuerung einer Kanzlei erworben. Dabei bilden die Aufgaben und Grundlagen der Buchführung der Rechtsanwälte und Notare den Schwerpunkt dieses Unterrichtsfaches. Im berufsbezogenen Rechnen werden Rechenkenntnisse primär für die Anwendung von Rechenverfahren aus dem Praxisbereich (z. B. Gebührenabrechnungen) sowie den Bereich der Mandanten vermittelt. Nicht zuletzt erhöhen Grund- und Fachwissen auf den Gebieten der Wirtschaftslehre und des Rechnungswesens die berufliche Mobilität der Mitarbeiter in den Kanzleien.

Die sachgemäße und gewissenhafte Arbeit in den Kanzleien erfordert von den Mitarbeitern spezielle Kenntnisse im materiellen und formalen Recht. Während der Ausbildungszeit muss neben den Kanzleien auch die Berufsschule für die Vermittlung dieser Kenntnisse Sorge tragen. Es besteht jedoch ein grundsätzlicher Unterscheid zwischen der rechtskundlichen Unterweisung in der Kanzlei und dem rechtskundlichen Unterricht in den Fächern „Rechtslehre“ bzw. „Gebührenrecht“ der Berufsschule. Während der Lernort Kanzlei unter Beachtung der geltenden Ausbildungsordnung im wesentlichen praktisch an Hand der gerade zu bearbeitenden Fälle ausbildet, berücksichtigt die Berufsschule primär die zusammenhängend didaktische Gesamtstruktur der für die Berufsausbildung relevanten Rechtsbereiche. Darüber hinaus sollen die Auszubildende unter anderem

  • das Recht als eine an der Idee der Gerechtigkeit orientierte Ordnung menschlichen Zusammenlebens verstehen, die der Aufrechterhaltung oder Herstellung des Rechtsfriedens dient,
  • Einsicht gewinnen in die historische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedingtheit und die daraus abzuleitende prinzipielle Veränderbarkeit der Rechtsordnung,
  • erkennen, dass es bei der Rechtsanwendung Zweifelsfragen geben kann, die auf verschiedene Auslegungen von Rechtsnormen zurückzuführen sind
  • verstehen, dass Rechtskonflikte nur in einem geordneten Verfahren ausgetragen werden können,
  • den Ablauf solcher Verfahren verstehen und ihr kosten- und gebührenrechtliche Abwicklung beherrschen
  • die Stellung von Rechtsanwalt und Notar in ihrer Bedeutung für die Rechtspflege erkennen
  • in der Lage sein, mit Gesetzestexten zu arbeiten
  • die für ihren Beruf notwendige soziale Kompetenz für den Umgang mit Mandanten erwerben.

Die vertiefende Anwendung und Übung der so vermittelten Lernziele und Lerninhalte ist Aufgabe der Kanzlei.

Durch die Berücksichtigung der Fachbezogenen Informationsverarbeitung in den eigenständigen berufsbezogenen Unterrichtsfächern Textverarbeitung und Datenverarbeitung sollen die Schülerinnen und Schüler zum Einsatz eines zeitgemäßen Hilfsmittels bei der Lösung berufsspezifischer Aufgabenstellungen befähigt werden. So ist z. B. die Beherrschung der in den Kanzleien üblichen Daten- und Textverarbeitungssysteme ist Voraussetzung zu schnellen und ordnungsgemäßen Abwicklung der täglich anfallenden Arbeiten, insbesondere der Korrespondenz, des Rechnungswesens, des Kosten- und Gebührenrechts, des Termin- und Fristenwesens und des Mahn- und Vollstreckungswesens. In der Textverarbeitung werden Kenntnisse und Fertigkeiten in der Erfassung, Gestaltung und Ausgaben von Texten vermittelt. Über die Handhabung eines Textverarbeitungssystems hinaus wird von den Mitarbeitern in den Kanzleien erwartet, dass sie die anfallende Korrespondenz unter Berücksichtigung geltender Normen sprachlich fehlerfrei abwickeln. Auf den sicheren Umgang mit den Regeln der Sprache und der Schrift wird deshalb im Unterricht besonders geachtet. Im Fach Datenverarbeitung erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Einblick, wie Daten erfasst, aufbereitet und als Grundlage für Entscheidungen genutzt werden. Dabei wird auch auf die Nutzung eines integrierten Datenverarbeitungssystem hingearbeitet.

Dem berufsbezogenen Bildungsangebot wird im Wahlpflichtunterricht das Wahlpflichtfach „Englisch“ mit 1 Unterrichtsstunde pro Woche hinzugefügt. Es ist beabsichtigt im Wahlpflichtbereich das Angebot um das neue Unterrichtsfach „Kanzleiorientierte Auftragsbearbeitung“ mit ebenfalls 1 Unterrichtsstunde pro Woche zu erhöhen. Mit der Erweiterung der Kenntnisse in diesen Fachbereichen berücksichtigen wir auch als Schule die Bedürfnisse der in der Rechtsberatung tätigen Berufe. So erfordert die Aufgabenstellungen in den Kanzleien selbständige Fall- und Vorgangsbearbeitung sowie Teamarbeit. Im Wahlpflichtfach „Kanzleiorientierte Auftragsbearbeitung“ sollen die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der modernen Informations- und Kommunikationstechniken zu einer computergestützten praxisorientierten Sachbearbeitung herangeführt werden. Mit der Erweiterung der Kenntnisse in einer Fremdsprache berücksichtigen wir auch als Schule die zunehmende Internationalisierung der Gesellschaft und Multinationalität von Kunden, Geschäftpartnern und Mitarbeitern. Aber auch durch die intensive Verwendung von englischen Begriffen sowohl im Alltag als auch im Beruf kommt der Fremdsprachenkompetenz ein hoher Stellenwert zu.

(4) Abschlusszeugnis der Berufsschule und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer
Am Ende der Ausbildung, sofern diese mit Erfolg abgeschlossen wird, bekommt die Rechtsanwaltsfachangestellte/der Rechtsanwaltsfachangestellte ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Zeugnis enthält die Leistungen der allgemein bildenden Fächer sowie die Leistungen der berufsbezogenen Fächer und Wahlpflichtfächer aus allen drei Ausbildungsjahren.

Im Rahmen des dualen System legt die/der Rechtsanwaltsfachangestellte gleichzeitig die Abschlussprüfung bei der Rechtsanwaltskammer ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst folgende fünf Prüfungsfächer:
– Recht, Wirtschaft- und Sozialkunde
– Zivilprozessrecht
– Rechtsanwaltsgebührenrecht
– Rechnungswesen
– Fachbezogene Informationsverarbeitung

In diesen Bereichen werden Basisqualifikationen geprüft, die von allen Auszubildenden erworben werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sollen in allen Bereichen praxisbezogene Fälle oder Aufgaben gelöst werden.

Die mündliche Prüfung wird als sechstes Prüfungsfach im Rahmen eines Prüfungsgespräches abgenommen. In einem Prüfungsgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer soll der Prüfling zeigen, dass er mit den für den Ausbildungsberuf wesentlichen Fragen vertraut ist und in der Lage ist, berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen zu bearbeiten und Lösungen darstellen kann.