Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann

Das Berufsbild Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann

Der Immobilienkaufmann/die Immobilienkauffrau erbringt vielfältige Leistungen in verschiedenen Geschäftsbereichen der Immobilienwirtschaft. Hierzu zählen Wohnungsunternehmen, Bauträger, Immobilien- und Projektentwickler ebenso wie Immobilienmakler und Grundstücks-, Vermögens- und Wohnungseigentumsverwaltungen. Neben dem Einsatz in der hinsichtlich Größe und Geschäftsausrichtung sehr heterogenen Branche sind Immobilienkauf-leute bei Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Industrie- und Handelsunternehmen tätig.

Die Organisation an der Berufsschule

Der Immobilienkaufmann/ die Immobilienkauffrau stellt seit August 2006 den neuen Ausbildungsberuf in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft dar. In der Metropolregion Rhein-Neckar bilden Unternehmen in unterschiedlicher Größe Jugendliche zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau aus. Seit dem Schuljahr 2004/05 gehören Schülerinnen und Schüler dieses Wirtschaftszweiges, bis zum Schuljahr 2006/07 noch unter der Bezeichnung „Kaufmann/Kauffrau in der Grundstücks- und. Wohnungswirtschaft“, zu den Ausbildungsberufen der BBS Wirtschaft I.

Im aktuellen Schuljahr werden ca. 140 Auszubildende in 6 Fachklassen der Berufsschule unterrichtet. Der Unterricht findet in Teilzeitform an 2 (bzw. 1 ½) Berufsschultagen pro Unterrichtswoche statt, mit 8 Unterrichtsstunden jede Woche und 8 Stunden jede 2. Woche (das sogen. 4+2 Modell, bezogen auf die Berufsschultage eines Monats).

Das Unterrichtsangebot umfasst Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer. Der Pflichtunterricht gliedert sich in den berufsübergreifenden Unterricht (Deutsch, Sozialkunde, Religion und Sport) und in den Berufsbezogenen Unterricht auf der Basis des jeweils gültigen Rahmenlehrplans. Der Rahmenlehrplan (siehe Übersicht unten) enthält die Lernfelder und die Lernziele für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.


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(1) Rechtliche Grundlagen:
Verbindliche Grundlage für die Arbeit der Berufsschule ist der Rahmenlehrplan zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau vom 13. Jan. 2006, welcher mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmt ist.

(2) Didaktische Konzeption (Auszug aus dem Rahmenlehrplan vom 13. Jan. 2006):
Die Zielsetzung der Berufsschule erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigen Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsabläufen im Rahmen der Berufstätigkeit befähigt. Der berufsbezogene Unterricht ist dabei in Lernfeldern organisiert.

Die Lernfelder orientieren sich an typischen Geschäftsprozessen der Immobilienbranche. Hierzu zählen insbesondere die Bewirtschaftung und Vermietung, der Erwerb, die Vermittlung und die Veräußerung von Immobilien, die Immobilienverwaltung und Modernisierung von Immobilien sowie die Entwicklung von Finanzierungskonzepten. Der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten sowie immobilienbezogener Dienstleistungen kommt in der Branche eine zunehmend wichtige Rolle zu, ebenso wie der Organisation und Steuerung des Gebäudemanagements. Bei allen Geschäftsprozessen ist von zentraler Bedeutung, die Kundenberatung und Kundenbetreuung adressaten- und situationsgerecht durchzuführen.

Die Ausbildungsordnung (AO) berücksichtigt die weiterhin wachsende Heterogenität der beruflichen Einsatzgebiete durch Differenzierung in Form von Wahlqualifikationen im 3. Ausbildungsjahr. Das Lernfeldkonzept der Berufsschule stellt in seinen Zielen und Inhalten einen Mindestkatalog dar und integriert dabei Teile der Wahlqualifikationsbausteine der AO. Damit wird eine breite Basisqualifikation aller Auszubildenden erreicht. Gleichzeitig öffnet dieses Konzept die Möglichkeit zu weiteren Vertiefungen im Bereich der Wahlqualifikationen (gemäß der AO.)

Eingebunden in vielfältige Systemverflechtungen zwischen Märkten, Gesamtwirtschaft und Gesellschaft erhält der Beruf seine besondere Prägung durch seinen Bezug zum „Wirtschaftsgut Wohnung“ und damit zum zentralen Lebensraum der Menschen. Deshalb verlangt er ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und sozialer Kompetenz. Dies schließt für Immobilienkaufleute Problembewusstsein insbesondere in Fragen von Qualitätssicherung, Kundenorientierung, Umweltschutz, ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit ein. Eine umfassende Handlungskompetenz zu fördern ist Anliegen aller Lernfelder. Zur Betonung sind Personal-, Sozial-, Methoden- und Lernkompetenz in einigen Lernfeldern ausdrücklich verankert. Sie sind in den anderen Lernfeldern weiter aufzugreifen und zu festigen. Konkrete berufliche Aufgabenstellungen tragen zur Vermittlung einer fundierten und umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit bei.

Kompetenzen im Umgang mit informationstechnischen Systemen und Standardsoftware zur Informationsbeschaffung, -verarbeitung und –auswertung werden integrativ in allen Lernfeldern vermittelt.

(3) Übersicht über die Lernfelder:
Der Rahmenlehrplan enthält die Lernfelder und die Lernziele für die Berufsschulen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.

Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtstunden
Nr. Bezeichnung 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Die Berufsausbildung selbständig mit gestalten 60
2 Das Immobilienunternehmen repräsentieren 60
3 Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren 40
4 Wohnräume vermieten 60
5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen 100
6 Gewerbliche Objekte bewirtschaften 40
7 Grundstücke erwerben und entwickeln 60
8 Bauprojekte entwickeln und begleiten 100
9 Wohnungseigentum begründen und verwalten 80
10 Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln 80
11 Immobilien finanzieren 60
12 Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigen 60
13 Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen 80
Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280

Dem berufsbezogenen Bildungsangebot werden im Wahlpflichtunterricht im 2. und 3. Ausbildungsjahr die Wahlpflichtfächer „Controlling“ und „Englisch“ mit jeweils 1 Unterrichtsstunde pro Woche hinzugefügt. Mit der Erweiterung der Kenntnisse in einer Fremdsprache berücksichtigen wir auch als Schule die zunehmende Internationalisierung der Branche und Multinationalität von Kunden, Geschäftpartnern und Mitarbeitern. Aber auch durch die intensive Verwendung von englischen Fachbegriffen kommt der Fremdsprachenkompetenz ein hoher Stellenwert zu. Die Lernfelder aller Ausbildungsjahre bieten hierzu in Lernsituationen Anknüpfungen. In besonderer Weise eignen sich hierzu Lernfelder, in denen kommunikative Kompetenzen in den Bereichen Rezeption, Produktion, Interaktion und Mediation vermittelt werden.

(4) Abschlusszeugnis der Berufsschule und IHK-Abschlussprüfung:
Die Immobilienkauffrau bzw. der Immobilienkaufmann bekommt am Ende der Ausbildung, sofern diese mit Erfolg abgeschlossen wird, ein Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Zeugnis enthält die Leistungen der allgemein bildenden Fächer sowie die Leistungen der Lernfelder aus allen drei Ausbildungsjahren. Daraus lassen sich teilweise deutliche Leistungsschwerpunkte der jungen Immobilienkaufleute erkennen.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Bereichen.
1. Immobilienwirtschaft
2. Kaufmännische Steuerung, Dokumentation
3. Wirtschafts- u. Sozialkunde

In diesen drei Bereichen werden durch eine schriftliche Prüfung Basisqualifikationen geprüft, die von allen Auszubildenden erworben werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sollen in diesen Bereichen praxisbezogene Aufgaben oder Fälle gelöst werden.

Der vierte Bereich wird im Rahmen eines fallbezogenen Prüfungsgespräches abgenommen und wird aus den Wahlqualifikationen gewählt. Als Wahlqualifikationen stehen zur Verfügung

1 Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,
2 Gebäudemanagement,
3 Maklergeschäfte,
4 Bauprojektmanagement,
5 Wohnungseigentumsverwaltung

wobei zwei Wahlqualifikationseinheiten rechtzeitig vor der Abschlussprüfung vom Prüfling individuell ausgewählt und der zuständigen Industrie und Handelskammer mitgeteilt werden müssen.

Im Prüfungsgespräch soll der Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch führen. Hierzu wählt die bzw. der Auszubildende eine von zwei Aufgaben, die ihm zur Wahl gestellt werden und dieselbe Wahlqualifikation betreffen. Neben den Fachkenntnissen soll der Prüfling auch zeigen, dass er service-, ziel-, adressaten-, und situationsbezogen kommunizieren kann. Hierzu wird die Prüfung als Kunden- oder Teamgespräch gestaltet.

Das fachbezogen Prüfungsgespräch stellt ein Sperrfach dar, d.h., dieser Prüfungsteil muss bestanden werden (mindestens Note ausreichend), wenn die gesamte Prüfung bestanden werden soll.